Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude Das Gebäude wird nach einer Begehung durch den Sachverständigen und der nachfolgenden energetischen Betrachtung mit Hilfe der Grundrisse, Schnittzeichnung, Flurkarte und Baubeschreibung in der Beratungssoftware erfasst und rekonstruiert. Zur Beseitigung identifizierter Schwachpunkte und energetische Mängel werden Sanierungsvorschläge zur Optimierung der Anlagentechnik und Gebäudehülle erstellt. Die Sanierung kann dann in einem Zuge oder in Schritten erfolgen.
Die energetische Fachplanung untersucht alle energetisch relevanten Bauteile, Anlagentechnik, Wärmeverteilung und Übergabe detailliert auf eventuelle Mängel. Zur Beseitigung identifizierter Schwachpunkte werden aufeinander aufbauende Sanierungsvorschläge erarbeitet, die in einem Zuge oder in zeitlichen Schritten umgesetzt werden können.
In der Umsetzungsphase einer Gebäudesanierung ist eine fachliche Begleitung durch den Sachverständigen sinnvoll und unbedingt anzuraten. Die Baubegleitung beinhaltet stichpunktartige Kontrollen an der Baustelle, um ggf. später nicht mehr einsehbare Details rechtzeitig zu prüfen und zu dokumentieren. Zur Baubegleitung gehören vor allen Qualitätskontrollen und eine lückenlose Dokumentation der Maßnahmen, ohne die eine erfolgreiche und fördermittelkonforme Umsetzung sehr schwierig ist. Schon geringe Abweichungen davon können bereits förderschädlich sein, sodass im schlechtesten Fall die Förderung komplett wegfallen könnte.
Bei der Sanierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik ist eine Ermittlung des Heizwärmebedarfs nach Sanierung erforderlich. Durch die Verbesserung der Gebäudehülle wird die Gebäudeheizlast gesenkt. Es wird insgesamt weniger Heizleistung benötigt. In Folge wird die Leistungsanforderung an den Wärmeerzeuger reduziert. Das bedeutet, dass die raumweise Heizlast ermittelt werden muss, um die richtige Dimensionierung des neuen Wärmeerzeugers festzulegen. Ein zu großer Wärmeerzeuger würde in Folge nur kurze Laufzeiten haben, was unwirtschaftlich ist und auch die Haltbarkeit deutlich reduzieren könnte. Aber auch die Wärmeübergabe kann direkt davon betroffen sein. Vor allem, wenn die Heizkurve für den neuen Wärmeerzeuger soweit wie möglich gesenkt werden soll. Bei einer Fußbodenheizung stellt sich diese Frage nicht, jedoch bei Heizkörpern schon. Die Normheizleistung ist hier entscheidend. Für niedrigere Vorlauftemperaturen wird eine größere Heizfläche benötigt. Ggf. sind zu klein dimensionierte Heizkörper durch geeignete zu ersetzen.
Eine sinnvolle zusätzliche Gebäudeausstattung mit regenerativen Wärmeerzeugern wie Solarthermie (Warmwasserbereitung + Heizungsunterstüzung) und/oder Photovoltaik (Strom) sollte gut geplant werden. Nicht jede Dachfläche ist dafür geeignet. Gebäudeausrichtung, Lichteinfall und Schattenwurf beeinflussen den möglichen Ertrag teils erheblich. Mit einer entsprechenden Simulationssoftware kann die zu erwartende Leistung vorab standortgerecht ermittelt und die Anlage grob dimensioniert werden. Das ist gerade bei geplantem Umstieg auf Wärmepumpen und/oder E-Autos zu empfehlen.
Die staatliche KfW Bank und das BAFA unterstützen Bauherrn bei Sanierung und Neubau mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Für Neubauten und die Heizungssanierung stehen bei der KfW Programme zur Verfügung, wobei es für die Neubauvorhaben ausschließlich zinsgünstige Darlehen gibt. Für die Heizungssanierung in regenerative Technik können Eigentümer von Immobilien Zuschüsse beantragen. Sollten die eigenen Mittel nicht ausreichen, so kann ein sehr zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen zu jeder bewilligten Einzelmaßnahme beantragt werden. Das BAFA fördert ausschließlich Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (keine Wärmeerzeuger!), raumlufttechnische Anlagen (RLT) und den Anschluss an Wärmenetze. Wir unterstützen unsere Kunden auf Wunsch gerne in den Antragsverfahren beim BAFA. Für die KfW Programme muss der Kunde selbst das Antragsverfahren durchführen.